Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») finden Anwendung auf alle Verträge im Zusammenhang mit der Nutzung der Büros in der Liegenschaft Lindbergh, Thurgauerstrasse 132, 8152 Opfikon und der Liegenschaft Conex, Schärenmoosstrasse 77, 8052 Zürich («Liegenschaft») zwischen der Credit Suisse Funds AG, handelnd für Credit Suisse 1a Immo PK, Uetlibergstrasse 231, 8045 Zürich («Anbieterin») und dem Nutzer.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nicht zur Anwendung.

Sofern aufgrund einer entsprechenden Buchung des Kunden Zusatzleistungen durch Drittanbieter erbracht werden, besteht eine Vertrags- und Leistungsbeziehung ausschliesslich zwischen Kunde und Drittanbieter.

2. Leistungsangebot der Anbieterin
Das jeweils aktuelle Leistungsangebot der Anbieterin in der Liegenschaft ist unter www.spoom.ch aufgeführt. Die Anbieterin behält sich vor, während der Dauer des Vertrages ihr Angebot jederzeit zu reduzieren oder abzuändern.

3. Buchungsbedingungen und Vertragsabschluss
Mit der jeweiligen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, einen Vertrag mit der Anbieterin zu schliessen und akzeptiert gleichzeitig die vorliegenden AGB.

Nach der Buchung erhält der Kunde eine automatisch generierte Buchungsbestätigung. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin gemäss der Buchungsbestätigung kommt zustande, soweit die Anbieterin nicht innerhalb von 48 Stunden das Angebot per E-Mail ablehnt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise, Leistungen und Tarife sind auf www.spoom.ch unter den jeweiligen Preislisten einsehbar oder sind in Einzelvereinbarungen festgelegt und verstehen sich zzgl. MWST (nach Massgabe des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes). Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt für das jeweilige Mietobjekt umfasst die Kosten für die Endreinigung, die periodische Büroreinigung und sämtliche Nebenkosten (wie Heizung, Warmwasser etc.).

Der Preis für die vom Kunden gebuchten Leistungen ist wie folgt zahlbar: Die Leistungen für eine Nutzungsdauer von bis zu drei Monaten sind vom Kunden im Rahmen der Buchung vorschüssig per Kreditkarte zu bezahlen. Für sämtliche weiteren vom Kunden gebuchten Leistungen stellt der Vermieter Rechnung. Die entsprechenden Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.

5. Vertragsdauer, Zugang zum jeweiligen Mietobjekt, Rückgabe des jeweiligen Mietobjekts
Das Vertragsverhältnis besteht ab dem von der Anbieterin in der Buchungsbestätigung bezeichneten Zeitpunkt für die in der Buchungsbestätigung angegebene Vertragsdauer. Wird das Vertragsverhältnis gemäss den Angaben in der Buchungsbestätigung für eine feste Dauer abgeschlossen, so endet es nach Ablauf der festen Dauer, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf. Wird das Vertragsverhältnis gemäss den Angaben in der Buchungsbestätigung auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, so ist es durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften) auf das Ende eines jeden Monats kündbar. Vorbehalten bleibt eine ausserordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gestützt auf die Art. 253 ff. OR durch die Anbieterin.       

Die Anbieterin stellt sicher, dass der Kunde ab Vertragsbeginn über ein digitales Zugangssystem den erforderlichen Zugang zum Mietobjekt erhält.

Der Kunde hat der Anbieterin allfällige Mängel des jeweiligen Mietobjekts innert sieben Tagen seit Vertragsbeginn per E-Mail (cu@spoom.ch) mitzuteilen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt das jeweilige Mietobjekt als mängelfrei und vollumfänglich gebrauchstauglich an den Kunden übergeben. 

Der Kunde hat das Mietobjekt am letzten Tag des Vertragsverhältnisses bis spätestens um 20.00 Uhr in ordnungsgemässem und geräumtem Zustand zu verlassen.

Der Kunde hat davon Kenntnis, dass der digitale Schlüssel (resp. anderweitig durch ein digitales Zugangssystem generierte «access key») für den Zugang zum Mietobjekt nur bis um 20.00 Uhr des letzten Tages des Vertragsverhältnisses gültig ist und er daher ab diesem Zeitpunkt keinen Zugang zum Mietobjekt mehr hat. Die Anbieterin ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, allfällige vom Kunden zurückgelassene Sachen aus dem Mietobjekt zu beseitigen und das Mietobjekt einem anderen Nutzer zum Gebrauch zu überlassen. Findet die Anbieterin im Mietobjekt Gegenstände vor, welche der Kunde zurückgelassen hat, so fordert sie den Kunden per E-Mail auf, die entsprechenden Gegenstände innert 14 Tagen abzuholen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist die Anbieterin berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen.

6. Annullierung/vorzeitige Rückgabe
Eine Annullierung des Vertrags seitens des Kunden ist ausgeschlossen. Insbesondere wird der Kunde dadurch nicht von seiner Verpflichtung befreit, das vertraglich vereinbarte Entgelt für das Mietobjekt vollumfänglich zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe der Büroräumlichkeiten gilt Art. 264 OR.

7. Nutzungsbedingungen
Der Kunde erlangt mit der Buchung eines Büros keinen Anspruch auf Nutzung einer konkreten Bürofläche, sondern ein Nutzungsrecht an einem Büro der von ihm gebuchten Kategorie gemäss Angaben auf der Homepage www.spoom.ch sowie ein Mitbenutzungsrecht an den von der Anbieterin bezeichneten Teilen der allgemeinen Infrastruktur der Liegenschaft. Nach Zuweisung eines konkreten Büros an den Kunden ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden alternative, aber gleichwertige Büros in vergleichbarer Grösse anzuweisen, soweit dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.

Die jeweiligen Mietobjekte dürfen durch den Kunden nur für den von der Anbieterin bezeichneten Zweck benutzt werden.

Die Nutzung der Büros und der Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.

Der Kunde ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt (inkl. Möbel und sonstige bewegliche Sachen) mit aller Sorgfalt zu behandeln und allfällige Schäden der Anbieterin unverzüglich per E-Mail (cu@spoom.ch) zu melden. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemässe Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden das jeweilige Mietobjekt oder Inventar nutzen, verursacht werden.

Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in dem ihm überlassenen Büro anschliessen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Montagen aller Art (Fahnen, Beschilderungen, Bilder etc.) sind in sämtlichen Räumen untersagt.

Der Kunde hat davon Kenntnis, dass in der Liegenschaft ein Rauchverbot gilt. Sollte sich der Kunde (oder seine Besucher) nicht an dieses Rauchverbot halten und deshalb (über die Brandmeldeanlage) ein Rauchalarm ausgelöst werden, so hat der Kunde sämtliche daraus resultierenden Folgekosten, insb. die Kosten für einen allfälligen Feuerwehreinsatz, vollumfänglich zu tragen.

Der Kunde ist für die von ihm in das Mietobjekt mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschliessbare Büroflächen als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Anbieterin haftet nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Anbieterin versichert. Der Kunde hat selbst für eine entsprechende Versicherung zu sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährlichen Materialien in das Mietobjekt mitbringen oder dort anliefern lassen.

 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Die Anbieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder der Büros oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmässig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei entsprechenden Arbeiten hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Büros wird unverhältnismässig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.

Die Anbieterin ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit zu betreten. Die Anbieterin nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden grösstmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren. Gleichermassen dürfen auch die Drittanbieter, welche im Auftrag der Anbieterin Zusatzleistungen erbringen (wie z.B. Reinigung), die Mietsache jederzeit betreten; der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Anbieterin diesen Drittanbietern z.B. durch das Zurverfügungstellen von Codes resp. digitalen Schlüsseln (resp. anderweitig durch ein digitales Zugangssystem generierte «access key») den jederzeitigen Zugang zum jeweiligen Mietobjekt gewährt.

Der Kunde ist überdies verpflichtet, die Hausordnung der Anbieterin in ihrer jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

Ist das jeweilige Mietobjekt bei Vertragsbeginn nicht in gereinigtem Zustand und/oder treten während der Mietdauer Mängel auf, welche die Anbieterin zu vertreten hat, so hat der Kunde die Anbieterin per E-Mail (cu@spoom.ch) zu kontaktieren. Die Anbieterin bemüht sich diesfalls, allfällige von ihr zu vertretende Mängel innert 72 Stunden zu beheben. Dem Kunden ist bekannt, dass in der Liegenschaft keine Ansprechperson der Anbieterin anwesend ist.       

8. Internetzugang und –nutzung
In der Liegenschaft wird dem Kunden ein WLAN und ein LAN zur Verfügung gestellt. Der technische Zugang zum Internet erfolgt über das Endgerät des Benutzers nach Annahme der Nutzungsbedingungen für das Gast-WLAN.

Der Kunde unterliegt im Rahmen der Nutzung der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Dienste (WLAN, LAN, Internet) bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung von Daten den gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen. Die Nutzung für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nichtnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur oder zu Störungen bei anderen Kunden führen. Bei einer schuldhaften, unzulässigen Nutzung, die zu einem Schaden zu Lasten der Anbieterin führt, hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen.

Der von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Die Anbieterin hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.

 9. Datenschutz
Die Anbieterin erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Die Anbieterin wird Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, speichern, verarbeiten und/oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Bei Events oder Veranstaltungen in der Liegenschaft können durch die Anbieterin oder von der Anbieterin beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen erstellt und im Internet publiziert werden (z.B. über YouTube, LinkedIn, Facebook, www.spoom.ch etc.). Mit der jeweiligen Buchung erklärt sich der Kunde damit einverstanden.

Der Kunde nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass der Eingangsbereich der Liegenschaft sowie die allgemeinen Räume zum Schutz von Personen und Sachen videoüberwacht werden.

10. Gewährleistung, Haftung, Versicherungsschutz
Die Haftung der Anbieterin für allfällige Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Anbieterin haftet insbesondere nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von ihr zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Liegenschaft und hoheitliche Massnahmen.

Für den ausreichend sicheren Verschluss von Schränken, Schubladen o.ä. ist der Kunde verantwortlich. Die Anbieterin haftet nicht für entwendete, verlorene oder beschädigte Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist für seine Gegenstände und Daten selbst verantwortlich. Es besteht kein Versicherungsschutz für Gegenstände der Kunden.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Türen zu den Büroräumlichkeiten lediglich durch eine digitale Sicherung der Falle vor unberechtigtem Zugang gesichert werden. Es besteht keine Möglichkeit, die Türen zusätzlich zu verriegeln.

Die Anbieterin sichert dem Kunden nicht zu, dass sämtliche Büros in der Liegenschaft klimatisiert und/oder mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen der Büros und Arbeitsplätze kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Büros dar.    

11. Schlussbestimmungen
Soweit die Anbieterin nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, wird der Kunde der Anbieterin die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemässen Identifizierung bzw. Feststellung auf erstes Verlangen der Anbieterin zur Verfügung stellen. Die unter diesen AGB mit der Anbieterin abgeschlossenen Verträge können nur durch schriftliche Abrede angepasst / ergänzt werden.

Die unter diesen AGB mit der Anbieterin abgeschlossenen Verträge können nur durch schriftliche Abrede angepasst / ergänzt werden.

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche die Parteien in gutem Glauben als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige Bestimmung ansehen. Die übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB bleiben bindend und in Kraft.

 Für alle unter diesen AGB mit der Anbieterin abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.